Überblick über die Massnahmen

Die eidgenössischen Räte haben am Freitag, 17.12.2021, die Verlängerung des Artikel 11 des Covid-19-Gesetzes (Massnahmen für Kultur) und des Corona-Erwerbsersatzes bis Ende 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat gleichentags die Geltungsdauer der Covid-19-Kulturverordnung bis Ende 2022 mit einzelnen Änderungen verlängert und die Anpassungen für den Corona Erwerbsersatz auf Verordnungsstufe beschlossen.

Massnahmen für Kulturschaffende

Corona-Erwerbsersatz
Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz haben direkt oder indirekt betroffene selbstständig erwerbende Kulturschaffende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, deren Erwerbstätigkeit wegen Massnahmen gegen das Coronavirus massgeblich eingeschränkt ist und die eine Lohn- oder Einkommenseinbusse erleiden. Gesuche sind bei der Ausgleichskasse einzureichen.
Gesuch Einreichen

Ausfallentschädigung Kanton Aargau
Neue Eingabefristen:

1.–31.12.2021 bis 31.01.2022
1.1.–30.4.2022 bis 31.5.2022
1.5.–31.8.2022 bis 30.9.2022
1.9.–31.12.2022 bis 30.11.2022
Gesuch einreichen

Nothilfe von Suisseculture Sociale
Mit der vom Bund beschlossenen Verlängerung der Covid-Unterstützungs-Massnahmen im Kulturbereich kann Suisseculture Sociale neue Anträge ab dem     1. Januar 2022 annehmen. Zwischen dem 1. und dem 31. Januar 2022 können auch noch einmal rückwirkend Anträge für die Bezugsberiode November/Dezember 2021 angenommen werden.

Die weiteren Einreichefristen werden wie folgt sein:
Januar/Februar 2022: 28. Februar 2022
März/April 2022:30. April 2022 30. April 2022
Mai/Juni 2022: 30. Juni 2022
Juli/August 2022: 31. August 2022
September/Oktober 2022:31. Oktober 2022
November/Dezember 2022:30. November 2022
Weitere Informationen

Massnahmen für Kulturunternehmen

Ausfallentschädigung Kanton Aargau
Neue Eingabefristen:

1.–31.12.2021 bis 31.01.2022
1.1.–30.4.2022 bis 31.5.2022
1.5.–31.8.2022 bis 30.9.2022
1.9.–31.12.2022 bis 30.11.2022
Gesuch einreichen

Kurzarbeitsentschädigung
Kulturunternehmen in Notlage können für ihre Mitarbeitenden in unbefristeten Anstellungen oder in unbefristeten Anstellungen auf Abruf Kurzarbeitsentschädigungen beantragen. Anträge müssen über die zuständige Arbeitslosenkasse des Kantons eingereicht werden.

Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung ist auf 24 Monate erhöht worden, das summarische Abrechnungsverfahren für die Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) wird bis Ende Dezember 2021 beibehalten.
Kurzarbeit beantragen

Transformationsprojekte
Die Frist für die Einreichung ist bis am 30.11.2022
Weitere Informationen dazu

Härtefall
Unternehmen, die besonders hart von der Covid-19-Krise getroffen worden sind – beispielsweise aus der Wertschöpfungskette der Eventbranche –, können eine Härtefallunterstützung beantragen. Kulturunternehmen können neben Ausfallentschädigung nur Härtefallhilfe beantragen, wenn ihre Tätigkeitsbereiche neben der Kulturtätigkeit separat abgegrenzt und geprüft werden können. Die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfe liegt in der Verantwortung der Kantone. Fragen zur Abwicklung eines Gesuchs sind entsprechend an den Kanton, in welchem das Unternehmen am 1. Oktober 2020 seinen Sitz hatte, zu richten:
Für Ausfallentschädigung
Für Härtefallmassnahmen

Massnahmen für Kulturvereine im Laienbereich
Kulturvereine im Laienbereich, die in den Sparten Musik, Tanz und Theater aktiv sind (z.B. Chöre, Theatervereine, Trachtengruppen, Jodelgruppen), ein Veranstaltungsbudget unter CHF 50’000 aufweisen und wegen staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus kulturelle Veranstaltungen des Vereins absagen, verschieben oder eingeschränkt durchführen müssen, können bei einem der folgenden drei Dachverbände finanzielle Hilfe beantragen: Schweizer Blasmusikverband SBV (für Instrumental-musik); Schweizerische Chorvereinigung SCV (für Singen, Jodel und Trachtenchöre); Zentralverband Schweizer Volkstheater ZSV (für Theater, Tanz oder Trachtengruppen).

Veranstalter im Laienbereich mit einem Veranstaltungsbudget über CHF 50’000, die einen Schaden von mindestens CHF 10’000 erleiden wegen Absage, Verschiebung, eingeschränkter Durchführung von Veranstaltungen und Projekten oder auf andere Weise infolge der Umsetzung staatlicher Massnahmen, können Ausfallentschädigung beantragen. In diesem Fall sind Gesuche wie bei den anderen Kulturunternehmen hier einzureichen.

Zusätzliche Massnahmen im Kanton Aargau
Neben den gesamtschweizerisch organisierten Massnahmen gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten in den jeweiligen Kantonen. Im Kanton Aargau wird von verschiedenen Gemeinden zusätzliche Unterstützung angeboten, die hier nicht im Einzelnen aufgeführt werden kann. Es empfiehlt sich, sich direkt bei der Verwaltung der eigenen Gemeinde nach den Möglichkeiten zu erkundigen. Auch verschiedene Stiftungen haben besondere Unterstützungsmassnahmen ausgearbeitet, hier gilt es sich für Details direkt an diese zu wenden.

Wer hilft bei Fragen oder Problemen bei der Gesuchstellung?

Bei Fragen oder Problemen bei der Gesuchstellung gilt grundsätzlich, sich immer zuerst an die entsprechende Stelle, welche die Massnahme betreut, zu wenden. Kommt man so nicht weiter, können folgende Organisationen weiterhelfen:
Berufsverbände der jeweiligen Sparte – meist unabhängig einer Mitgliedschaft. Eine gute Zusammenstellung verschiedener Organisationen findet man bei der Taskforce Culture.  Kulturschaffende finden die Verbände ihrer Sparte direkt über die Webseite des Dachverbands Suisseculture. Kulturvereine im Laienbereich wie Chöre oder Theatergruppen wenden sich an die erwähnten Dachverbände.

Die Webseite www.branchenhilfe.ch, die von den Verbänden der Veranstaltungsbranche (svtb, EXPO EVENT, SMPA, VSSA, SBV und orchester.ch) entwickelt wurde, bietet einen praktischen Überblick über die Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kantonen mit entsprechenden Links und wie man vorgehen muss.

Aktuelle Informationen

Kulturschaffende, Kulturunternehmen und Kulturvereine im Laienbereich finden die aktuellsten Informationen zu den geltenden Massnahmen im Kulturbereich im Kanton Aargau, sowie Vorlagen für die Erstellung und Umsetzung der notwendigen Schutzkonzepte.

Wir empfehlen diese Seite regelmässig zu besuchen, um über die neuesten kantonalen Entwicklungen informiert zu bleiben.

Gesuchportal Kultursektor

Das Gesuchsportal des Kantons Aargau für Gesuche aus dem Kultursektor und von gemeinnützigen Organisationen ist unter diesem Link zugänglich:
bundeshilfe.swisslos-aargau.ch

Hier werden Gesuche behandelt um:

  • Soforthilfen für nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen (Darlehen)
  • Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen
  • Beiträge für Transformationsprojekte

Gesuche
stellen

Die Nothilfe von Suisseculture Sociale wird auch unter dem Covid-19 Gesetz bis am 30. November 2022 weitergeführt. Als erster Schritt muss jedoch ein Gesuch um Erwerbsausfallentschädigung eingereicht werden.

Erwerbsausfallentschädigung für Selbstständige kann hier beantragt werden. Siehe auch die Übersicht zur Anwendbarkeit der wirtschaftlichen Massnahmen für den Kultursektor.

Übersicht über die Unterstützungsmassnahmen

Wichtig!

Für den Kultursektor gilt: Zuerst kommen die gesamtwirtschaftlichen Massnahmen zum Zuge, dann erst die “Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus im Kultursektor.”
Eine Übersicht über alle wirtschaftlichen und kulturellen Massnahmen findet sich hier.

KONTAKT

Aargauischer Kulturverband  |  Bruggerstrasse 37 / 56  |  5400 Baden  |  056 210 47 42  |  IBAN: CH52 0839 0036 7670 1000 8  |  E-Mail |

©2021 Aargauischer Kulturverband