Vereinfachungen zur Schadensberechnung für Kulturschaffende
Das BAK hat nach Konsultation der Covid-Delegation der Kulturbeauftragten der Kantone (KBK) verschiedene Präzisierungen und Vereinfachungen zur Schadensberechnung bei der Ausfallentschädigung für Kulturschaffende vorgenommen.
Kulturunternehmen und Kulturschaffenden stehen verschiedene Massnahmen zur Verfügung, um in der gegenwärtigen Lage Unterstützung zu erhalten.
Ausführliche Informationen entnehmen Sie den angepassten FAQ auf der Website des BAK.