Medienmitteilung des AGKV (15.12.2020)

Der zweite Lockdown für den Kultursektor ist Tatsache geworden.

Nachdem die Zahl der positiv getesteten und an Covid-19 erkrankten Menschen in grossen Teilen
der Schweiz auf hohem Niveau erneut gestiegen sind, hat der Bundesrat am Freitag einschneidende Massnahmen beschlossen. Er hat den Hebel im öffentlichen und privaten Leben sowie massiv
im gesamten Freizeitbereich angesetzt. Dies führt dazu, dass der befürchtete kulturelle Lockdown
Tatsache geworden ist.
Sowohl die Kulturunternehmen als auch die Kulturschaffenden werden mit voller Härte getroffen.
Alle sind bereits durch die Einschränkungen seit dem Frühjahr geschwächt und viele werden
durch die jetzige Entwicklung in ihrer Existenzgrundlage bedroht. Umso wichtiger ist es, dass die
Unterstützungsmassnahmen wirkungsvoll und vor allem auch rasch greifen.

Es geht ums Überleben von Vielen!

Von entscheidender Bedeutung ist, dass die Zahnräder von Ausfallentschädigung, Kurzarbeit, und
Härtefallentschädigung so ineinandergreifen, dass eine wirkungsvolle und branchenspezifische
Unterstützung möglich ist. Es ist wichtig, dass in der dem Parlament vorgelegte Verordnung die
Kunstschaffenden wieder selber Ausfallentschädigung beantragen können.