Häufig gestellte Fragen
Sie schreiben, dass ein Gesuch um EO-Entschädigung Voraussetzung ist, um ein Gesuch bei Suisseculture Sociale einzureichen. Was ist, wenn man kein Gesuch einreichen kann?
Ein Gesuch bei der kantonalen Ausgleichskasse ist zwingende Voraussetzung für die Einreichung eines Gesuches bei Suisseculture Sociale. Dies hat administrative Gründe und gilt selbst in Fällen, bei denen schon klar ist, dass keine Bezugsberechtigung für die EO-Entschädigung vorhanden ist.
Wenn aus technischen Gründen kein Gesuch um EO-Entschädigung möglich ist, können Sie bei uns ein Gesuch stellen und uns im entsprechenden Kommentarfeld schreiben, dass kein Gesuch möglich war und aus welchen Gründen.