Aktuelle Öffnungsschritte

Der Bund hat am 14. April weitere Öffnungsschritte beschlossen, die ab dem 19. April gelten. Sämtliche Kulturbetriebe können geöffnet werden und neu wieder Veranstaltungen mit Publikum durchführen. Sämtliche Kulturaktivitäten bleiben stark eingeschränkt und sind nur unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Schutzmassnahmen möglich.

Für Veranstaltungen vor Publikum gilt Folgendes:
Es sind nur sitzende Veranstaltungen erlaubt. Bei Veranstaltungen in Innenräumen sind höchstens 50 Personen im Publikum erlaubt, respektive 1/3 der Kapazität.
Bei Veranstaltungen in Aussenbereichen gilt: höchstens 100 Personen im Publikum, respektive 1/3 der Kapazität.

Im nicht professionellen Bereich bestehen weiterhin starke Einschränkungen. Aufführungen vor Publikum bleiben verboten.

Für Kulturaktivitäten sind Schutzkonzepte notwendig, diese müssen den involvierten Personen aktiv kommuniziert werden.